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Im Rahmen der außerordentlichen Hauptversammlung steht an:

  • Beschluss Kapitalerhöhung
  • Beschluss genehmigtes Kapital
  • Satzungsänderung

Den Bericht des Vorstandes über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts finden sie hier.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind.
Bei der Veranstaltung wird es auch die Möglichkeit geben mit einzelnen Partnerbetrieben in Kontakt zu kommen. Die Betriebe werden sich kurz vorstellen und bieten auch einzelne Produkte zum Erwerb an. Im Anschluss an die Hauptversammlung soll die erfolgreiche Gründung feierlich zelebriert werden.